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Staatliche Förderangebote für E-Mobilität 2023.

Die E-Mobilitätsförderungen für Private 2023 sind den Vorjahresangeboten sehr ähnlich, für Betriebe gibt es – ausgenommen soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis – keine Förderungen mehr für die Anschaffung von E-PKW. Die steuerlichen Begünstigungen und der Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer allerdings bleiben, ebenso wie die Förderung für betriebliche Ladeinfrastruktur.

Neue Rahmenbedingungen: 95 Millionen Euro stehen zur Verfügung.

Wie schon im Vorjahr werden Ausgaben für E-Mobilität von Privaten oder Unternehmen unterschiedlich gefördert. Der Bund stellt im Jahr 2023 95 Millionen Euro für die E-Mobilitätsoffensive zur Verfügung.

Für Private gilt weitgehend das Gleiche wie 2022: Gefördert wird vom Bund gemeinsam mit den Automobilimporteuren die Anschaffung eines Batterie-Elektrofahrzeuges (BEV) mit 5.000 Euro pro Fahrzeug, für Plug-in Hybride (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) gibt es in Summe 2.500 Euro Förderung (ausgenommen Diesel). Diese müssen eine rein elektrische Reichweite von 60 Kilometer nach WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure, standardisiertes Prüfverfahren das den Verbrauch eines Fahrzeugs bestimmt) aufweisen - bisher waren 50 Kilometer ausreichend. Die Preisobergrenze förderbarer Fahrzeuge liegt weiterhin bei 60.000 Euro Brutto-Listenpreis für das Basismodell ohne Sonderausstattung.

Auch eine Investition von Privaten in eine Ladeinfrastruktur wird das 2023 gefördert. Sie erhalten bis zu 600 Euro für Wallboxen bzw. intelligente Ladekabel und bis zu 1.800 Euro Förderung für kommunikationsfähige Wallboxen mit Lastmanagement in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage.

Für Betriebe läuft die Förderung der Anschaffung von E-PKW mit 2023 aus, mit 2.000 Euro Förderung können noch soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis für die Anschaffung von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (BEV) oder Brennstoffzellen (FCEV) rechnen. Für alle Unternehmen gilt, dass die steuerlichen Begünstigungen wie Sachbezugsbefreiung, Vorsteuerabzugsfähigkeit und der Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA) bleiben, ebenso wie der Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer. Darüber hinaus wird es 2023 eine eigene Förderschiene für emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur geben, mit der Betriebe und Vereine gezielt bei der Flottenumstellung unterstützt werden. Dafür stehen im Jahr 2023 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden etwa emissionsfreie LKW, Transporter oder Sonderfahrzeuge der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie Sattelzugfahrzeuge.

Gefördert wird 2023 weiterhin, wenn Unternehmen in Ladeinfrastruktur investieren. Der Förderbetrag hängt von der Beschaffenheit der Ladepunkte ab, ob die E-Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich ist oder nicht, und kann bis zu 30.000 Euro betragen.

Dieser Artikel ist nur ein grober Überblick der Förderungen 2023. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat alle Voraussetzungen und Details zur Förderung sowie Registrierung und Einreichung unter www.umweltfoerderung.at für Jänner 2023 angekündigt.

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