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Elektromobilität und die Fahrschulausbildung.

Die Inhalte und der Modus der Führerscheinprüfung gingen immer schon mit den Änderungen der Zeit. Auch die Elektromobilität wird immer mehr Teil des abgeprüften Wissens, und in Pilotprojekten auch bei der praktischen Fahrprüfung.

Die Zeichen stehen auf Wandel.

Mit Ende Dezember 2022 waren in Österreich über 110.000 rein elektrische PKWs zugelassen, erstmals mehr als die rund 80.000 Fahrschüler, die jedes Jahr in Österreich ihre Führerscheinprüfung erfolgreich ablegen. Auch wenn ihr Interesse an Umwelt, Nachhaltigkeit und zukünftigen Technologien groß ist, so legen junge Menschen ihre Prüfung mit einem Verbrennermotor ab. Der Grund dafür ist die Europäische Führerscheinrichtlinie, die Fahrzeuge mit Schaltgetriebe in den Mittelpunkt stellt. Macht man die Prüfung mit einem Elektrofahrzeug, ist der Führerschein auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe eingeschränkt. Das kann sich mittelfristig ändern.

Schon 2015/16 wurde im Rahmen eines Pilotprojekts der Österreichischen Energieagentur in Kooperation mit dem Fachverband der Fahrschulen ein neuer Ausbildungsweg erfolgreich erprobt. Dabei wurde ein Großteil der Fahrstunden mit Elektrofahrzeugen absolviert. Erst am Ende der praktischen Fahrausbildung wechselten die Fahrschüler auf PKW mit Schaltgetriebe.

In Deutschland erlaubt es seit April 2021 der sogenannte B197-Führerschein, die Ausbildung auf Fahrzeuge mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe zu kombinieren. Dafür müssen lediglich zehn Mindestfahrstunden handgeschaltet absolviert werden. Eine danach von der Fahrschule ausgestellte Bescheinigung erlaubt es, Fahrzeuge mit manueller Schaltung zu fahren, auch wenn man die Prüfung mit einem Automatikgetriebe absolviert hat. Hintergrund der Neuregelung war die Schaffung eines attraktiven Anreizsystem für Fahrschulen, um E-Fahrzeuge als Alternative zu herkömmlichen Verbrennern anzubieten. Die Nachfrage ist groß: in Fahrschulen meldeten sich nach der Neuregelung bis zu 90 Prozent der Fahrschülerinnen und Fahrschüler für den B197 an.

Mehrere Institutionen drängen darauf, die Europäische Führerscheinrichtlinie schon bald Elektroauto-freundlicher zu gestalten. Der Österreichische Fachverband der Fahrschulen beispielsweise setzt sich dafür ein, dass künftig neben der Prüfung auf einem Elektroauto lediglich eine zusätzliche kleine Schalterprüfung notwendig ist, um einen uneingeschränkten Führerschein ausgestellt zu bekommen.

Auf jeden Fall ist die Elektromobilität längst Teil der Realität in der Führerscheinausbildung. Fahrlehrer beispielsweise besuchen Fortbildungen, um zertifizierten Mobilitätsexperten im Bereich Elektromobilität zu werden. Und fragt man Führerscheinneulinge beispielsweise, ob die IG-L Geschwindigkeitsbegrenzungen für E-Autos gültig sind, so bekommt man die richtige Antwort: diese gelten für Elektrofahrzeuge nicht!

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